AVGS-Coaching
Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (kurz AVGS) kann vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit ausgestellt werden. Bist du aktuell arbeitssuchend, kannst du prinzipiell einen AVGS ausgestellt bekommen. Ob du die Voraussetzungen hierfür erfüllst, wird durch das für dich zuständige Jobcenter bzw. die Agentur für Arbeit bestimmt. Ein AVGS ermöglicht es dir, ein Job-Coaching in Anspruch zu nehmen, dessen Kosten vollständig für dich übernommen werden.
Durch meine Zusammenarbeit mit Bildungsträgern, bei denen ein solcher AVGS eingelöst werden kann, ist es mir ebenfalls möglich, dir über AVGS finanzierbare Coachings anzubieten. Wenn du also bereits über einen AVGS für ein Job-Coaching verfügst und dieses bei mir machen möchtest, vereinbare gerne ein Erstgespräch und wir besprechen alles weitere. Verfügst du noch nicht über einen AVGS, bist jedoch gerade arbeitssuchend gemeldet, kontaktiere mich gerne und ich helfe dir (kostenfrei) dabei, einen AVGS zu beantragen.
Bei einem AVGS-Coaching werden die Kosten für dieses vollständig für dich übernommen. Allerdings findet das Coaching dann unter bestimmten Rahmenbedingungen statt. So sind sowohl die Stundenanzahl als auch der zeitliche Rahmen des Coachings vorgegeben. Zudem müssen sich die Inhalte des Coachings an dem arbeitsmarktbezogenen Ziel orientieren, für das dein AVGS bewilligt wurde. Dies lässt uns jedoch noch immer einigen Spielraum für die im Coaching behandelten Themen.
Bei Fragen hierzu kontaktiere mich gerne per Mail oder vereinbare ein Erstgespräch.
AVGS-Coachings biete ich sowohl online als auch hybrid an. Die Präsenzsitzungen finden aktuell in Berlin Moabit statt.